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Aktionswoche WissZeitVG

In der Woche vom 12.-16.6. findet eine bundesweite Aktionswoche zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz und zu den Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft statt. Diese wird von der Initiative Mittelbau NGAWiss, den Gerwerkschaften, dem fzs sowie dem BdWi unterstützt.

Das satirische Spiel „Hanna ärgere dich nicht“ fasst in eindrucksvoller Weise die vielen Probleme mit der gegenwärtigen Befristungspraxis zusammen und ist hier verfügbar:

Zu den Eckpunkten des BMBF für die Reform des WissZeitVG hat ver.di inzwischen auch in einem Bündnis mit vielen Akteuren zum WissZeitVG ein gemeinsames Statement herausgegeben. Hier ist es auch online verfügbar: Bündnis fordert umfassende Reform | Gesundheit, Soziale Dienste, Bildung und Wissenschaft (verdi.de)

Folgendes Flugblatt fasst noch einmal die Kritik an den vorgelegten Eckpunkten für die Novelle des WissZeitVG auf.

Darüber hinaus kritisiert ver.di den Referentenentwurf zum Befristungsrecht an Hochschulen.

Wenn du auch aktiv werden willst gegen die unsägliche Befristungspraxis, die im WissZeitVG codifiziert ist, nimm gerne mit uns Kontakt auf!

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Entwurf WissZeitVG – REJECT

Am Freitag, den 17.3. legte das BMBF einen ersten Entwurf der Ampel zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), welches die Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerisch MitarbeiterInnen regelt und als Sonderbefristungsrecht gelten kann.

Nun ist die Novelle des Gesetzes eine definitive Verschlimmbesserung. Neben einer wünschenswerten Erhöhung der Mindestvertragslaufzeiten wurde die maximale Laufzeit von Verträgen in der PostDoc-Phase mit Qualifizierung von sechs auf drei Jahre verkürzt. Dies kommt für viele Kolleginnen und Kollegen in der Phase nach der Promotion einer Katastrophe gleich, da die drei Jahr für eine weitere Qualifikation, wie Habilitation, noch viel weniger ausreichen als die eh schon knapp bemessenen sechs.

Über das Wochenende formierte sich dann breiter Widerstand in den sozialen Medien, sowohl von der Seite der Betroffenen als auch von Seite der ProfessorInnen. Der Entwurf soll jetzt, entsprechend einem vollen REJECT im wissenschaftlichen Begutachtungsprozess bei Papern, zurück gehen und überarbeitet werden. Verschiedene Akteure haben hierzu Stellungnahmen veröffentlicht, darunter ver.di oder das Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft.

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Info-Blatt März 2023

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Sozialwahlen 2023

Am 31. Mai 2023 werden die Versichertenparlamente bei den Sozialversicherungsträgern gewählt. Denn egal ob bei gesetzlichen Kranken-, Renten- oder Unfallversicherungsträgern, die Versicherten bestimmen mit. ver.di stellt eigene Listen mit ihren Kandidat*innen auf.

Den ausführlichen Text und weitere Infos findet ihr hier:

https://www.verdi.de/themen/rente-soziales/++co++f49362aa-aafd-11ed-9230-001a4a160129

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Die Tarifrunde Bund und Kommunen

Die Tarifrunde für den Öffentlichen Dienst (Bund und Kommunen) ist in vollem Gange. Die ersten zwei Verhandlungsrunden haben erwartungsgemäß zu keinem Ergebnis geführt und die Beschäftigten haben auch in Stuttgart erste Warnstreiks durchgeführt. In dieser Auseinandersetzung geht es direkt um den Tarif von ca. 2,5 Mio. Angestellten. Sie betrifft aber auch die Beamtinnen und Beamten im TVÖD, deren Besoldung daran angepasst wird: und auch uns, die Beschäftigten der Länder, da das Ergebnis die Stimmung für unsere Tarifrunde im Herbst mitbestimmt.

Die Forderungen

Die ver.di Mitglieder haben sich auf eine Forderung von 10,5%, mindestens aber 500 € auf 12 Monate Laufzeit geeinigt. Die 10,5 % klingen zunächst nach einer recht hohen Forderung, was sich aber in Anbetracht der eher schwach ausgefallenen letzten Tarifrunde und der aktuellen Inflation stark relativiert. Die 10,5 % bedeuten höchstens eine Verhinderung der Reallohnsenkung aber keine Aufwertung der Berufe im Öffentlichen Dienst. Dass die ver.di Mitglieder eine Mindestforderung von 500 € in den Fokus stellen, ist dagegen eine sehr wichtige und gute Tendenz. Für die Kolleginnen und Kollegen in den unteren Lohngruppen, die die Inflation besonders hart trifft und die nicht wissen, wie sie die steigenden Kosten für Grundnahrungsmittel, Miete und Nebenkosten bezahlen sollen, bedeutet dies eine Lohnsteigerung um bis zu 25%. Diese werden genau da gebraucht, denn die Inflation trifft nicht alle gleichermaßen und Luxusgüter sind nur bedingt teurer geworden.

Auch die Forderung von 12 Monaten Laufzeit ist sehr wichtig. Längere Laufzeiten relativieren zunächst hoch klingende Prozente: z.B. die von Arbeitgeberseite angebotenen 5% auf 27 Monate sind auf 12 Monate herunter gerechnet nicht einmal 2,3 % mehr.

In der Tarifrunde wird es darum gehen, an diesen beiden Stellen hart zu bleiben. Ein hoher Mindestbetrag und eine kurze Laufzeit. Das sind sind die wichtigsten Eckpunkte eines kommenden Tarifvertrags und wir unterstützen die Kolleginnen und Kollegen bei der Durchsetzung dieser Forderungen!

Nächste Schritte

In den kommenden Tagen und Wochen kann es zu weiteren Warnstreiks kommen, auch die Aktionen zum internationalen Frauentag am 8. März standen in Stuttgart in Verbindung mit der Tarifauseinandersetzung, die z.B. in Pflege und Kinderbetreuung zu einem sehr großen Teil Frauen in prekären Beschäftigungsverhältnissen betrifft.

Am 27. und 28. März wird die dritte Verhandlungsrunde im TVÖD stattfinden. In den letzten Jahren kam es bei der dritten Runde immer wieder zu überraschenden Ergebnissen. Dieses Mal steht durch die Erhöhung der Lebenskosten mehr auf dem Spiel. Hier ist es richtig, dass von Erzwingungsstreik gesprochen wird. Die Tarifrunde darf nicht mit einem faulen Kompromiss enden. Die Kolleginnen und Kollegen können sich auch bei längeren Auseinandersetzungen unserer Unterstützung sicher sein.

(Autor der Redaktion bekannt)

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Zeit, zusammen zu halten.

Nur gemeinsam kommen wir durch die Krise! Hierzu ist von ver.di ein neues Flugblatt erschienen: hier ansehen

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Auf ein kämpferisches 2023!

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Tariferhöhung von 2,8 %, die mit dem Dezembergehalt 2022 ausgezahlt wird, schenkt uns nicht der Weihnachtsmann!

Wir haben das in den zähen Auseinandersetzungen der Tarifrunde der Länder 2021 ausgehandelt. Damit es mehr wird, müssen wir noch mehr werden! 

Die steuerfreie Sonderzahlung von 1.300 Euro, die im Februar als ein Verhandlungsergebnis der Tarifrunde 2021 ausbezahlt wurde, ist längst aufgebraucht und nun müssen wir für weitere Entlastungen aktiv werden.

Die Energiekrise resultiert aus dem Kriegskonflikt in der Urkaine und den damit verbundenen Sanktionsmaßnahmen gegen Russland. 

Energie ist weltweit da, aber zu welchen Preisen. Geringverdienende können diese nicht mehr bezahlen! 

Am Samstag 21.01.2022 ist mit einem breiten Bündnis der Gewerkschaften und weiteren gewerkschaftsnahen Gruppierungen eine Protestaktion in Stuttgart geplant um politischen Druck aufzubauen und weitere Entlastungen voranzutreiben.

Es heißt save the date, denn das geht uns alle an!

Näheres dazu folgt im Neuen Jahr.

Bis dahin wünschen wir allen eine friedliche und besinnliche Weihnachtszeit zum Tanken neuer Kraft und frischem Mut für das Jahr 2023!

Eure ver.di Betriebsgruppe