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Entwurf WissZeitVG – REJECT

Am Freitag, den 17.3. legte das BMBF einen ersten Entwurf der Ampel zur Novellierung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG), welches die Beschäftigung von wissenschaftlichen und künstlerisch MitarbeiterInnen regelt und als Sonderbefristungsrecht gelten kann.

Nun ist die Novelle des Gesetzes eine definitive Verschlimmbesserung. Neben einer wünschenswerten Erhöhung der Mindestvertragslaufzeiten wurde die maximale Laufzeit von Verträgen in der PostDoc-Phase mit Qualifizierung von sechs auf drei Jahre verkürzt. Dies kommt für viele Kolleginnen und Kollegen in der Phase nach der Promotion einer Katastrophe gleich, da die drei Jahr für eine weitere Qualifikation, wie Habilitation, noch viel weniger ausreichen als die eh schon knapp bemessenen sechs.

Über das Wochenende formierte sich dann breiter Widerstand in den sozialen Medien, sowohl von der Seite der Betroffenen als auch von Seite der ProfessorInnen. Der Entwurf soll jetzt, entsprechend einem vollen REJECT im wissenschaftlichen Begutachtungsprozess bei Papern, zurück gehen und überarbeitet werden. Verschiedene Akteure haben hierzu Stellungnahmen veröffentlicht, darunter ver.di oder das Netzwerk Gute Arbeit in der Wissenschaft.